FAQ-Details

Ich habe einen Jahresfischereischein aus einem anderen Bundesland!

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Allerdings ist von deren Inhabern zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes SH zu entrichten – unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Die Abgabemarke ist auf einen Ergänzungsschein zu kleben, der bei allen Ausgabestellen der Marken erhältlich ist oder auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) als Download frei zur Verfügung steht.

Zuletzt aktualisiert am 1616.0404.1919 von Björn Albertsen.

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