FAQ-Details

Ich habe meinen Fischereischein verloren. Was muß ich unternehmen, um wieder angeln zu dürfen?

Gegenfrage: Haben Sie nur den Fischereischein oder auch das Prüfungszeugnis verloren? Wenn Ihnen das Prüfungszeugnis noch vorliegt, können Sie damit bei der örtlichen Ordnungsbehörde einen neuen Fischereischein beantragen. Sie sollten es übrigens – wie alle anderen wichtigen Dokumente – sicher zu Hause verwahren. Beim Angeln werden Sie nicht nach dem Prüfungszeugnis gefragt.

Fehlt hingegen auch das Prüfungszeugnis muß zunächst dieses wiederbeschafft werden. Der LSFV ist als zentrales Archiv für in Schleswig-Holstein abgelegte Sportfischerprüfungen (Bezeichnung bis 1983) und Fischereischeinprüfungen (Bezeichnung ab 1983) eingesetzt worden. Unsere ersten Unterlagen stammen aus dem Jahr 1968. Sie liegen aber nicht bis in die Gegenwart lückenlos vor.

Bis 1983 konnten man freiwillig an Sportfischerprüfungen teilnehmen. Zu dieser Zeit war auch die Übermittlung der Unterlagen an uns freiwillig. Ab dem 1. März 1983 regelte das Fischereirecht dann, daß eine Prüfung Voraussetzung zur Erlangung eines Fischereischeins wurde. Mit Einführung dieser Prüfungspflicht wurde die Weitergabe der Prüfungsunterlagen an den LSFV verbindlich. Unser Archiv ist also seit 1983 nahezu vollständig geführt.

Suchaufträge können über ein entsprechendes Formular (Antrag auf Zweitschrift der Prüfungsurkunde zum Fischereischein, erhältlich unter „Service“ und „Dokumente“) eingereicht werden. Das Archiv ist nach Prüfungsort und -datum geordnet.

War die Recherche erfolgreich, wird – je nach Prüfungszeitpunkt – ein neues Prüfungszeugnis oder eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Sportfischerprüfung erstellt und auf dem Postweg zugeschickt. Dafür entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 25,- Euro. Mit dieser Bescheinigung kann dann regulär bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein neuer Fischereischein beantragt werden.

Zuletzt aktualisiert am 2424.0404.1919 von Björn Albertsen.

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